Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten aber nur nachrangig, wenn anderes im Einzelfall nicht bestimmt ist.

2. Angebotsbindefrist

An unsere Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. 

3. Schriftform

Verträge, Abänderungen, Ergänzungen gelten nur bei Schriftlichkeit.

4. Preise

Sie gelten ab Werk mit Verladung ab Werk, ohne Verpackung, ohne Transport. 

5. Lieferfrist-Verlängerung

Sie gilt -entschädigungsfrei- bei höherer Gewalt, bei von uns nicht zu vertretenden Hindernissen, Arbeitskampf, Streik etc. 

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht über mit Transportbeginn, selbst wenn wir die Transportkosten tragen und/oder den Transport übernehmen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. 

8. Gewährleistung (Minderung, Wandlung, Erfüllung, Schadensersatz)

Jeden Anspruch kann der Kunde erst ausüben, nachdem er die Beanstandung schriftlich genau anzeigte und nachdem die vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung abgelaufen ist.

9. Schadensersatz (Höhe, Verjährung)

Jeder Schadensersatzanspruch, auch wenn er nicht auf einem Mangel beruht, ist in der Höhe begrenzt auf den im Vertrag genannten Anteil. Fehlt er, so ist er auf 15 % des Lieferpreises begrenzt. Er verjährt spätestens in zwei Jahren ab Lieferung/Abladung, es sei denn, nach anderer Regelung trat Verjährung schon früher ein.

10. Schutzrechte Dritter

Bei Lieferung von Gegenständen ganz oder teilweise nach Angaben des Kunden haften wir nicht. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

11. Deutsches Recht, Gerichtsstand

Es gilt Deutsches Recht. Alleiniger Gerichtsstand ist Schwandorf/Oberpfalz. Metallbau Saller kann auch das Gericht am Sitz des Kunden nehmen.

12. Weitergeltung

Sollte ein Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt der Rest gleichwohl fort.